Bochum.
Das Wuppertaler Gymnasium Johannes Rau hat muslimischen Schülern verboten, im Schulgebäude „provozierend“ zu beten. In einer internen Mitteilung der Schullleitung, wurden die Lehrer aufgefordert, entsprechende Schüler zu mit Namen zu melden.Die Mitteilung gelangte an die Öffentlichkeit und sorgt nun für viel Wirbel. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hält das Verbot für rechtens, die Formulierung im Zettel aber für „unglücklich“.
Was sagt ein Experte dazu?
Der Bochumer Sozialwissenschaftler Piotr Suder findet die Art der Schule schwierig, mit einem solchen Problem umzugehen.
„Zettel kann kontraproduktiv sein“
„Ich glaube, der Zettel kann sehr kontraproduktiv sein“, sagt er.
Er glaubt: Das Verbot der Glaubensausübung verstärke eine „empfundene Diskriminierung“ der Muslime. Ein weiteres Beispiel dafür sei etwa das Schleierverbot in Frankreich.
Verbot kann als Unterdrückung ausgelegt werden
Das Komplizierte daran: Das Verbot des „provozierenden Betens“ könnte bei Muslimen als Unterdrückung ihrer Religion ausgelegt werden. Und das könnte weitere Konflikte auslösen, die letztlich das Miteinander an der Schule gefährden könnten.
Aber: „Ich finde schon, dass man Haltung und Grenzen aufzeigen muss“, sagt Suder. Eine solche Art des Betens könne gleichermaßen dem Zweck der Missionierung und der Ausübung von Druck auf Mitschüler dienen.
Was hätte die Schule tun sollen?
Der wichtigste Punkt für ihn: Mit den betroffenen Schülern ins Gespräch zu kommen. Geht es bei dem auffälligen Beten wirklich um Provokation – oder wollten die Schüler einfach nur beten?
Der Sozialwissenschaftler glaubt, dass ein solches Gespräch im besten Fall von einem Lehrer geführt werden sollte, der selbst Muslim ist. Andernfalls könne es sein, dass konservativ geprägte Schüler sich von einem Nichtmuslim nichts sagen lassen wollten.
Wenn derartige Gespräche nicht helfen, könne man mit den Schülern zu Beratungseinrichtungen gehen, beispielsweise „Wegweiser“.
Verbote für externe Salafisten aussprechen
Auch wichtig: Externe Salafisten dürfen auf keinen Fall auf das Schulgelände kommen. Derartige Fälle habe es bereits gegeben, wobei versucht wurde, Einfluss auszuüben. Dann müssten sofort Verbote ausgesprochen werden.
Auch wäre die Einrichtung eines Gebetsraumes laut eine Möglichkeit, die Brisanz aus dem Thema zu nehmen. Weil es einen Ort gibt, an dem in einem gewissen Rahmen gebetet werden darf. In Wuppertal will die Schule die Einrichtung eines Gebetsraums eventuell prüfen.
